Barrierefrei-Menü
Schrift
NormalGroßSehr groß
Kontrast
NormalStark
Bilder
AnzeigenAusblenden
Leichte Sprache
AusEin
Vorlesen
Vorlesen starten
Vorlesen pausieren
Stoppen

Neue Pfarrerin gewählt

20.05.2025

Pfarrerin Eva-Maria Menard
Pfarrerin Eva-Maria Menard

In der gemeinsamen Sitzung am 19. Mai haben die Gemeindekirchenräte von Westerhausen und Quedlinburg Frau Eva-Maria Menard zu ihrer neuen Pfarrerin gewählt.

Pfarrerin Menard hatte sich am 17. und 18. Mai den Gemeinden mit einem Bibelnachmittag in Westerhausen zum Thema Schätze in der Bibel und einem Gottesdienst in der Nikolaikirche in Quedlinburg vorgestellt. Im Anschluss an den Bibelnachmittag und den Gottesdienst stellte sich Frau Menard den Fragen der Gemeinde. Sie überzeugte die Kirchenältesten durch ihr souveränes und authentisches Auftreten und ihre fundierten Antworten. Die Gemeinden freuen sich sehr auf die Zusammenarbeit, die voraussichtlich am 1. Januar 2026 beginnen wird.

Kurzvita Eva-Maria Menard
Eva-Maria Menard, Jahrgang 1967, wuchs in Annaburg und Quedlinburg auf und legte ihr Abitur in Naumburg/Saale ab. Sie studierte Theologie am Sprachenkonvikt und an der Humboldt-Universität in Berlin und absolvierte später ein Fernstudium Öffentlichkeitsarbeit beim Gemeinschaftswerk Evangelischer Publizistik.
Nach ihrem Studium, dem Vikariat und einer ersten Pfarrstelle als Theologische Referentin im Kirchenkreis Berlin-Stadtmitte, wurde sie 2007 Pfarrerin an der Zionskirche in der Evangelischen Kirchengemeinde am Weinberg in Berlin. Schwerpunkte ihrer dortigen Arbeit waren neben der seelsorgerlichen Begleitung vieler junger zugezogener Familien, die Erinnerung an das Wirken Dietrich Bonhoeffers sowie die Auseinandersetzung mit der besonderen Geschichte der Zionskirche zur Zeit der DDR. 2017 wurde Eva-Maria Menard Superintendentin im Kirchenkreis Prignitz und trägt dort als Theologische Leitung die Verantwortung für die Entwicklung des kirchlichen Lebens im ländlichen Raum – einschließlich der Personalführung und -entwicklung von 50 Mitarbeitenden. Eva-Maria Menard ist verheiratet und hat zwei erwachsene Töchter sowie fünf Enkelkinder.


Gegen die Wahl kann jedes wahlberechtigte Gemeindeglied innerhalb von zwei Wochen nach der Bekanntgabe des Wahlergebnisses schriftlich beim Superintendenten Einspruch einlegen. Der Einspruch ist zu begründen. Er kann nur auf Einwendungen gegen die Amts- oder Lebensführung des Gewählten sowie auf Verletzung von Verfahrensvorschriften gestützt werden.